Arbeits-, Berufs- und Schutzkleidung
-
- Fallschutz
- Alco-Test
- Arbeits-, Berufs- und Schutzkleidung
- Atemschutz
- Baumpflege-Forst
- Entsorgung
- Fussschutz
- Gehörschutz
- Kopfschutz & Schutzhelme
- Knieschutz
- Overall Schutzanzug
- Rückenstützgürtel
- Schutzbrillen / Gesichtsschutz
- Schutzhandschuhe
- Sicherheitsschilder
- Stirnlampen
- Warnschutzkleidung
- Verkehrssicherheit
- Saisonale Ausrüstung
Arbeitskleidung / Berufskleidung / Schutzbekleidung (PSA)
Wir bieten eine grosse PSA-Auswahl an Arbeitskleidung, Berufskleidung und Schutzbekleidung für Arbeiten bei allen Witterungen (Wind, Regen, kalte und heisse Temperaturen) wie auch chemische und thermische Einwirkungen an. Alle unsere Arbeits-, Berufs- und Schutzkleidung aus den Kategorien Bundhosen, Funktionswäsche, Jacken, Latzhosen, Mützen, Overall, Pantoletten, Shirt, Sicherheitsschuhe, Weste sind CE-geprüft und schützen vor den Gefahren am Arbeitsplatz. Unsere Arbeitskleidungs-Kollektion bietet optimalen Schutz für den Einsatz als Arbeitskleidung, Berufskleidung oder Schutzbekleidung bei allen Witterungen.
Warum sollte man Schutzkleidung (PSA) tragen?
Praxis-Erkenntnisse
Bei manchen Arbeiten ist der menschliche Körper vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt. Deshalb muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden zweckmässige, physiologisch einwandfreie und qualitativ hochwertige Bekleidung zur Verfügung stellen.
Die Auswahl der richtigen Schutzkleidung (PSA) trägt dazu bei, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. In der Praxis zeigt sich oft, dass die eingesetzte Schutzkleidung (PSA) wohl die geltenden Normen erfüllt, aber bezüglich Passform und Tragkomfort nicht den Bedürfnissen der Mitarbeitenden entspricht.
Diesbezüglich besteht in manchen Unternehmen Handlungsbedarf. Arbeitskleidung gilt üblicherweise nicht als Schutzkleidung (PSA). Sie wird anstelle, als Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung getragen.
Bei welchen Gefahren benötigt man Schutzkleidung (PSA)?
- mechanische Einwirkungen, z.B. spitze und scharfe Gegenstände, sich bewegende Teile von Maschinen
- chemische Einwirkungen, z.B. Säuren, Laugen, Lösemittel, Stäube, Öle
- biologische Einwirkungen z.B. Bakterien, Viren, Pilze
- thermische Einwirkungen, z.B. Wärmestrahlung, Kontaktwärme, glühende Teilchen, Flüssigmetallspritzer, Flammen, Lichtbogen, Kälte physikalische Einwirkungen, z.B. Strahlung, Nässe, Stäube
- elektrische Einwirkungen, z.B. Berührungsspannung, Funkenbildung – auch durch elektrische Entladungen
- Nichterkennbarkeit der Person, z.B. Arbeiten im Strassen- bzw. Verkehrsbereich
- Einwirkung von Feuchte und Witterung, z.B. Arbeiten im Freien
Welche Schutzkleidung (PSA) Produktarten gibt es?
ChemikalienSchutzkleidung (PSA)
Chemikalien Schutzkleidung (PSA) wird als Schutz gegen^flüssige, teilweise auch gegen feste (feinkörnige) und gasförmige Chemikalien benötigt.
Die harmonisierten Normen für ChemikalienSchutzkleidung (PSA) enthalten Anforderungen an das Material, die Nähte und Verbindungen sowie die gesamte Schutzkleidung (PSA). Sämtliche Schutzkleidung (PSA)en gegen gefährliche Chemikalien, ionisierende Strahlung usw. fallen in die CE-Kategorie III. Innerhalb dieser Kategorie wurden 6 Schutzgrade (Typen) definiert.
Diese Schutztypen sagen aus, wie dicht ein Anzug ist gegenüber bestimmten Expositionsarten (Gas, Flüssigkeit oder Staub).
Typ 1: Gasdichte Chemikalienschutzanzüge, Norm: EN 943-1, EN 943-2
- 1a. Gasdichter Chemikalienschutzanzug mit einer Atemluftversorgung, die im Schutzanzug getragen wird und von der Umgebungsluft unabhängig ist
- 1b. Gasdichter Chemikalienschutzanzug mit einer Atemluftversorgung, die sich ausserhalb des Schutzanzugs befindet und von der Umgebungsluft unabhängig ist
- 1c. Gasdichter Chemikalienschutzanzug mit einer Atemluftversorgung mit Überdruck (z.B. aus externer Leitung)
Typ 2: Nicht gasdichte Chemikalienschutzanzüge, Norm: EN 943-1
- Chemikalienschutzanzug mit Atemluftversorgung mit Überdruck.
Typ 3: Schutzkleidung (PSA) gegen flüssige Chemikalien (flüssigkeitsdicht), Norm: EN 14605
- Ganzkörper-Schutzanzüge oder Vollschutz-Anzüge mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung, das heisst zwischen Schutzanzug und (wenn vorhanden) Stiefeln, Handschuhen, Haube, Atemschutz. Zum Beispiel Overalls mit oder ohne Handschuhe, Stiefel usw.
Typ 4: Schutzkleidung (PSA) gegen flüssige Chemikalien (spraydicht), Norm: EN 14605
- Ganzkörper-Schutzanzüge oder Vollschutz-Anzüge mit spraydichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung, das heisst zwischen Schutzanzug und (wenn vorhanden) Stiefeln, Handschuhen, Haube, Atemschutz. Zum Beispiel Overalls mit oder ohne Handschuhe, Stiefel usw.
Typ 5: Schutzkleidung (PSA) gegen Teilchen fester Chemikalien, Norm: EN ISO 13982-1
- Ganzkörper-Schutzanzüge zum Schutz gegen feste Partikel und Aerosole. Der Anzug muss sogenannte Minimum-Innenleckage-Werte erfüllen.
Typ 6: Begrenzt sprühdichte Schutzkleidung (PSA), Norm: EN 13034
- Ganzkörper-Schutzanzüge gegen Sprühnebel (flüssige Partikel). Der Anzug erfüllt die Anforderungen der reduzierten Sprüh-Prüfung nach EN ISO 17491.
- Teilkörperschutz. Kleidungsstücke, die nur einen Teil des Körpers bedecken, jedoch die Anforderungen der reduzierten Sprüh-Prüfung nach EN ISO 17491 erfüllen.
Hinweise: Ganzkörper-Schutzanzüge haben immer eine Kapuze oder Haube.
Die jeweils niedrigere Typenklasse beinhaltet immer die Merkmale der höheren Typenklassen. Das heisst: Schutzkleidung (PSA) des Typs 4 beinhaltet automatisch auch Typ 5und 6.
Hitze- und BrandSchutzkleidung (PSA)
Schutzkleidung (PSA) für hitzeexponierte Industriearbeiter ist bestimmt zum Schutz gegen den kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und/oder Strahlungshitze, grosse geschmolzene Metallspritzer oder Kombinationen davon. (Sie ist nicht bestimmt als Schutzkleidung (PSA) für die Feuerwehr und Schweisser.)
Die Bekleidungen bestehen aus schwer- oder nichtentflammbaren Spezialfasern, z.B. Glasfasern, Aramiden oder Polyimiden, bzw. aus flammhemmend ausgerüstetem Baumwoll- oder Wollgewebe. Eine reflektierende Beschichtung mit Aluminium verringert die Einwirkung von Wärmestrahlung erheblich.
Die Anforderungen an HitzeSchutzkleidung (PSA) sind durch Leistungsanforderungen (A, B, C, D, E) festgelegt, die im Piktogramm durch zusätzliche Zahlen (1 = niedrigste Leistungsstufe) dargestellt werden:
- A: begrenzte Flammenausbreitung – Prüfung nach EN ISO 15025 und EN ISO 14116 (Stufen 1–3)
- B: Konvektionswärme – Prüfung nach EN 367 (Stufen 1–5)
- C: Wärmestrahlung – Prüfung nach EN ISO 6942 (Stufen 1–4)
- D: flüssige Aluminium-Spritzer – Prüfung nach EN ISO 9185 (Stufen 1–3)
- E: flüssige Eisen-Spritzer – Prüfung nach EN ISO 9185 (Stufen 1–3)
Bei den Leistungsanforderungen D und E werden zusätzlich besondere Kleidungsmerkmale eingehalten, die ein Eindringen von geschmolzenem Metall in die Kleidungverhindern (entsprechende Ausführung der Taschen, der Jacken-und Hosenlänge, der Nähte usw.).
Bei Hitzearbeiten muss Unterbekleidung aus Baumwolle, besser noch aus Wolle oder Spezialfasern getragen werden. Sie erhöht die Schutzwirkung der Hitze Schutzkleidung (PSA) und verbessert den Tragekomfort.
Kälteschutzkleidung (PSA)
KälteSchutzkleidung (PSA) wird bei Umgebungstemperaturen unterhalb von –5°C eingesetzt. Sie soll gegen extreme Kälteeinwirkung schützen, beispielsweise bei Arbeiten in Kühlräumen, bei Arbeiten im Freien bei sehr niedrigen Temperaturen, bei bewegungsarmen Tätigkeiten im Freien während der kalten Jahreszeit.
Die Norm EN 342 enthält Anforderungen an die Wärmeisolierung des gesamten Bekleidungssystems einschliesslich Unterbekleidung, an die Luftdurchlässigkeit (drei Stufen: 1=hoch, 3 = niedrig) und an den Wasserdampfdurchgangswiderstand (drei Stufen: 1= hoch, 3 = niedrig).
Die im Vergleich zur Schutzkleidung (PSA) gegen schlechtes Wetter wesentlich bessere Wärmedämmung wird im Allgemeinen durch mehrschichtige, wattierte und gesteppte Natur- oder Kunstfasergewebe erreicht.
Schweisserschutzkleidung (PSA)
Schweisserschutzkleidung (PSA) soll den Träger gegen Schweissperlen (kleine Metallspritzer), kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und UV-Strahlung schützen. Die Anzugsoberfläche muss möglichst glatt und geschlossen sein. Taschen müssen mit Patten, die nicht in die Tasche gesteckt werden können, verschliessbar sein. Heisse Teilchen dürfen weder eindringen noch sich ablagern können.
Als Materialien eignen sich spezielle textile Flächengebilde oder hitzebeständiges Leder. Besonders gefährdete Körperteile wie Brust, Bauch, Ober- und Unterschenkel müssen gegebenenfalls mit Schutzschürzen, -ärmeln und Gamaschen zusätzlich geschützt werden. Das Brennverhalten der Bekleidung muss nach EN ISO 11611 geprüft werden.
Strahlenschutzkleidung (PSA)
Sie dient dem Schutz des Trägers vor radioaktiver Kontamination durch Kontakt mit flüssigen oder festen Substanzen oder durch atmosphärische Verschmutzungen (durch feste Partikel, Gase oder Dämpfe).
Vergleichbar ist diese Art Schutzkleidung (PSA) mit ChemikalienSchutzkleidung (PSA) nach EN 943, dabei kann jedoch eine Zusatzanforderung zum Schutz gegen Tritium bestehen.
Wetterschutzkleidung (PSA)
Wetterschutzkleidung (PSA) wird zusätzlich zur Oberbekleidung bei Arbeiten im Freien getragen. Die wichtigsten Eigenschaften dieser Bekleidung sind Wasserdichtigkeit und Atmungsaktivität. Die Wasserdichtigkeit wird sowohl am Aussenmaterial als auch an den Nähten überprüft und in 3 Klassen angegeben (die beste Klasse ist 3). Die Atmungsaktivität oder der Wasserdampfdurchgangswiderstand wird ebenfalls in 3 Klassen eingeteilt. Klasse 3 stellt die beste Atmungsaktivität dar.
In EN 343 sind auch Empfehlungen für die Tragdauer von Bekleidung der unterschiedlichen Atmungsaktivitätsklassen enthalten.
Warnkleidung
Durch diese wird die Anwesenheit des Trägers visuell signalisiert, damit er in gefährlichen Situationen auffällt, und zwar bei allen möglichen Lichtverhältnissen am Tag sowie in der Dämmerung und Dunkelheit beim Anstrahlen mit Fahrzeugscheinwerfern. Es sind Leistungsanforderungen an die Warnfarbe und die retroreflektierenden Materialien festgelegt wie auch an die Mindestgrösse und Anordnung der Warnflächen. Mögliche Farben des Hintergrundmaterials: fluoreszierendes Orangerot, fluoreszierendes Gelb, fluoreszierendes Rot.
Es gibt drei Klassen von Warnkleidung, die sich aus den Mindestflächen des Hintergrundmaterials und des retroreflektierenden Materials ergeben. Tabelle 14 gibt Aufschluss über die erforderlichen Mindestflächen an Hintergrundmaterial und retroreflektierendem Material in einem Kleidungsstück. Tabelle 15 gibt Aufschluss über mögliche Ausführungsformen zum Erreichen der geforderten Klasse von Warnkleidern.
Für auf oder an öffentlichen Strassen arbeitende Personen sind am Tag mindestens Warnkleider der Klasse 2 erforderlich. Bei Dämmerung, in der Nacht, in Tunnels und im Winterdienst sind Warnkleider der Klasse 3 nötig. Wir empfehlen Betrieben, die regelmässig auf oder an öffentlichen Strassen Arbeiten ausführen, die Arbeitnehmenden mit Warnkleidern der Klasse 3 auszurüsten.
In EN 20471 werden auch die Anordnung der Reflexstreifen, Mindestwerte für die Farbechtheit, die Atmungsaktivität usw. festgelegt.
Kurze Hosen und ärmellose Kleidung
In den Normen EN 20471 (Warnkleidung) und SN 640710c (Warnkleidung bei Arbeiten im Strassenbereich) ist das Tragen von kurzen Hosen nicht vorgesehen. Es gibt auch keine entsprechenden Beispiele in den Anhängen der Normen.
Das hat seinen Grund. Denn viele Arbeiten erfordern das Tragen von langen Hosen und einer Kleidung, die Arme und Oberkörper bedeckt. Zum Beispiel zum Schutz gegen mechanische Einwirkungen (Kratz- und Schnittwunden), gegen thermische Einwirkungen (Verbrennungen), gegen Strahlung (Schweissarbeiten, Lichtbögen) oder gegen chemische Einwirkungen (Verätzungen). Bei Arbeiten unter direkter Sonneneinstrahlung bietet eine die Arme, Beine und den Oberkörper bedeckende Kleidung Schutz vor Langzeitschäden durch UV-Strahlung (z.B. Hautkrebs).
Aus diesen Gründen empfiehlt die Suva, auf die Abgabe von kurzen Hosen zu verzichten, selbst wenn der Hersteller glaubhaft deklarieren kann, dass diese der Norm entsprechen.
Schnittschutzkleidung
Die Anforderungen an Schutzkleidung, die beim Benutzen von handgeführten Kettensägen getragen wird, sind in Norm EN 381 – 1 bis 5 und 7 bis 11 festgehalten.<7/p>
Die Klassifizierung erfolgt entsprechend der Ketten geschwin digkeit:
- Schutzklasse 1: 20 m/sec
- Schutzklasse 2: 24 m/sec
- Schutzklasse 3: 28 m/sec
Schnittschutzschürzen aus Metall finden vor allem in fleisch verarbeitenden Betrieben Verwendung, wo es zu Schnittverletzungen am Rumpf kommen kann. Die Anforderungen sind in der Norm EN ISO 13998 enthalten.
Funktionelle Unterbekleidung
Häufig ist auch die Unterbekleidung von Bedeutung. Sie ist auf die Schutzbekleidung abzustimmen, damit deren Schutzwirkung voll zum Tragen kommt.
Beispiele:
- Beim Umgang mit brennbaren Stoffen darf die Unter bekleidung kein gefährliches Schmelzverhalten zeigen. Die Ansprüche der Antistatik müssen auf die Unter kleidung ebenso angewandt werden wie auf die Schutzkleidung.
- Zu Kälteschutzkleidung (EN 342) gehört Unterkleidung aus wärmeisolierenden Materialien.
- Unter atmungsaktiver Bekleidung wird sinnvollerweise schweisstransportierende Unterkleidung getragen.
Welche Anforderung an Schutzkleidung (PSA) gibt es?
Universell einsetzbare Schutzkleidung (PSA) gibt es bisher nicht und wird aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen auch nicht entwickelt werden können. Ausgehend von den am Arbeitsplatz vorhandenen Gefährdungen ist in jedem Einzelfall zu prüfen und festzulegen, welches Material und welche Ausführung für die erforderliche Schutzkleidung (PSA) geeignet ist.
Auch die Frage, ob es funktionelle Kleidung braucht, sollte jeweils geprüft werden. Denn das Material und die Ausführung beeinflussen den Wärme- und Feuchtigkeits austausch des Körpers mit der Umgebung und sind damit von grosser Bedeutung für das Wohlbefinden, die Leistungs fähigkeit und die Akzeptanz.
Wie sollte der Schutzkleidung (PSA) gekennzeichnet werden?
Schutzkleidung (PSA)en müssen die CE-Kennzeichnung und zusätzlich die Kennzeichnung nach der jeweils geltenden europäischen Norm tragen. Diese Kennzeichnung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name, Handelsname oder andere Formen der Identifizierung des Herstellers bzw. seines autorisierten Vertreters
- Typenbezeichnung, Handelsname oder Codes
- Grössenbezeichnung
- Nummer der einschlägigen Europäischen Norm
- Piktogramme und Leistungsstufen, falls von Bedeutung
- Textilkennzeichnung
- Pflegekennzeichnung