Persönliche Schutzausrüstungen (PSA )

Pro Jahr erleiden rund 250‘000 Personen einem Arbeitsunfall und mehr als 3‘000 Personen werden durch die Arbeit zu Krankheitsfällen. Die allermeisten dieser Unfälle und Krankheiten könnten durch geeignete Schutzmassnahmen vermieden werden!

Unfälle vermeiden und Auswirkungen mildern.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verursachen der schweizerischen Wirtschaft direkte und indirekte Kosten von mindestens 6 Milliarden Franken. Hinter diesen ernüchternden Zahlen stecken unzählige tragische Schicksale: Über 170 Menschen verlieren jährlich in der Schweiz bei der Arbeit ihr Leben, viele sind nach einem Arbeitsunfall oder nach Ausbruch einer Berufskrankheit invalid, ganz abgesehen von den unzähligen, glücklicherweise weniger schwer wiegenden Fällen, bei welchen «nur» Schmerzen und Kosten entstehen. Leid und Kosten, die in den allermeisten Fällen durch geeignete Schutzmassnahmen vermieden oder ihre Auswirkungen wenigstens gemildert hätten werden können.

Mehr Sicherheit für motivierte Leistungsträger.

Seit der Einführung der Bonus-Malus-Prämienberechnung durch die SUVA und die Privatassekuranz erkennen immer mehr Betriebe, dass durch eine konsequente Förderung der Arbeitssicherheit, grosse Einsparungen erzielt werden können. Zudem wird anerkannt, dass gut ausgerüstete Betriebsangehörige motivierter und besser arbeiten, was sich positiv auf das Betriebsklima und die Produktivität auswirkt. Gut geschützte Mitarbeiter sind aber auch eine erstklassige Referenz und unterstützen das Firmenimage.

Der persönliche Lebensretter.

Die «Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)» umfasst Produkte, wie Augenschutz, Gehörschutz, Kopfschutz, Atemschutz, Handschutz (Schutzhandschuhe), Fussschutz und Schutzbekleidung, die Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten schützen. Sie kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn die Gefährdung nicht oder nur unzureichend durch technische und/oder organisatorische Massnahmen eliminiert werden kann.

Persönlicher Schutz – gesetzlich verankert.

Die grundsätzlichen Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA) werden in der europäischen Richtlinie 89/686/EWG umschrieben. Das 1995 revidierte Bundesgesetzt Bundesgesetztes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten STEG sowie die entsprechende Verordnung STEV, konkretisieren, dass in der Schweiz nur noch an persönliche Schutzausrüstungen (PSA) hergestellt, verkauft, gekauft und eingesetzt werden darf, welches die Mindestanforderungen dieser Richtlinie erfüllen. Dabei werden drei Kategorien unterschieden.

  • Kategorie I:
    PSA, bei denen der Benutzer selbst die Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Risiken beurteilen kann. Dazu gehören Handschuhe für Gartenarbeiten, Regenbekleidung, Sonnenbrillen, etc.
  • Kategorie II:
    PSA, die gegen mittlere Risiken schützen. Dazu gehören Schutzhandschuhe gegen mechanische, mikroorganische und/oder chemische Gefährdung, Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen, Gehörschutzprodukte, etc.
  • Kategorie III:
    PSA, die gegen ernste, irreversible Gesundheitsrisiken, bei denen der Benutzer das unmittelbare Gefahrenpotenzial nicht erkennen kann, Schutz bieten. Zu dieser Kategorie gehören Atemschutz-masken, Hitze-, Kälte-, Elektro- und Fallschutzsysteme, etc.

Für die PSA der Kategorie I sind keine Prüfungen vorgesehen. Der Hersteller muss aber bestätigen, dass die Mindestanforderungen der Richtlinie 89/686/EWG erfüllt sind. PSA der Kategorien II und III müssen vor der Inverkehrsetzung Baumusterprüfungen durch autorisierte Prüfinstitute, sogenannte «Benannte» Stellen, bestanden haben.

Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser.

Da die Schweiz nicht der EU angehört, sind die schweizerischen Hersteller und Handelsfirmen nicht verpflichtet, ihre Produkte für den Verkauf im Inland mit den entsprechenden Prüfvermerken (Piktogramme und CE-Zeichen) zu versehen. Dies führt dazu, dass immer noch viele Unternehmen, trotz der klaren gesetzlichen Bestimmungen, nicht oder nur unzureichend geprüfte PSA der Kategorien II und III in der Schweiz verkaufen. Bei einer versicherungstechnischen oder gerichtlichen Beurteilung eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit wird jedoch abgeklärt, ob entsprechend geprüfte und zugelassene PSA zur Verfügung standen und getragen wurden oder nicht. Verlangen Sie deshalb von Ihrem Lieferanten entsprechende Konformitätserklärungen. Unter Sapros bietet die Suva eine Internetplattform, welche ausgewählte, erstklassige und geprüfte Sicherheitsprodukte aus den Bereichen Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Schutzeinrichtungen und Arbeitsmittel, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Brandschutz, Erste Hilfe und Freizeit und von geprüften Herstellern und Lieferanten, wie Safety Pro, beinhaltet.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig.

Und darum entsprechen alle unsere PSA-Produkte den Mindestanforderungen der Richtlinie 89/686/EWG. Die PSA der Kategorien II und III sind ordnungsgemäss geprüft worden, Konformitätserklärungen und Prüfberichte liegen vor, die Produkte sind entsprechend gekennzeichnet und mit Gebrauchsanweisungen versehen. Zudem haben alle unsere Lieferanten sich verpflichtet, den Code of Conduct der Business Social Compliance Initiative BSCI, basierend auf Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, einzuhalten und jederzeit unabhängige und unangemeldete Audits zuzulassen.

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) von Safety Pro

Als erfahrener Expert, für PSA-Produkte, und aktives Mitglied vom swiss safety, dem Schweizer Branchenverband der führenden Hersteller und Importeure von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) für Atemschutz, Augenschutz, Fallschutz, Fussschutz, Gehörschutz, Handschutz (Schutzhandschuhe), Kopfschutz und Schutzbekleidung, führen wir nur geprüfte Qualitätsprodukte auch von bekannten Marken.

Unsere Top-Markenprodukte wären Petzl, Dräger, UVEX, Spanset, 3M, Du Pont, Dunlop etc.